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Nutzen Sie die Gelegenheit, direkt von Ihren Empfehlungen zu profitieren.
"Es ist mir ein Anliegen, unsere Kunden in jeder Phase der Wohnungsvermittlung zu unterstützen und ihnen einen umfassenden Service zu bieten, der nicht nur persönlich, sondern auch von Professionalität und höchster Qualität geprägt ist.
Wir möchten unseren Service kontinuierlich weiter ausbauen und Ihnen die Teilnahme an unserem exklusiven Partnerprogramm ermöglichen.
Sollten Sie von einer zum Verkauf stehenden Immobilie in München, Großraum München, Tegernsee und Oberland erfahren, bieten wir Ihnen bei der erfolgreichen Vermittlung attraktive Provisionen."
Bei uns profitieren Sie von:
- Einer einfachen Tippabgabe: Sie können ohne großen Aufwand Ihre Empfehlungen einreichen
- Einer attraktiven Tippgeberprovision: Damit möchten wir Ihre Unterstützung angemessen honorieren
- Einer garantierten Auszahlung der Empfehlungsprämie, die wir Ihnen zuverlässig bei Erfolg zusichern
So funktionierts:
IHR TIPP
Sie leiten Ihren Immobilientipp einfach und direkt an uns weiter.
PRÜFUNG
Wir nehmen eine sorgfältige Prüfung Ihres Tipps vor. Wenn uns die Immobilie/das Grundstück nicht bekannt ist und nicht woanders öffentlich ausgeschrieben wurde, bestätigen wir Sie offiziell als "Tippgeber".
IMMOBILIENVERKAUF
Unser Expertenteam übernimmt die Vermarktung der Immobilie und kümmert sich darum, den idealen Käufer zu finden.
PROVISION
Sobald der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist, nach Eingang der Gesamtprovision, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.
Hier können Sie Ihren Tipp abgeben
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Welche Objekte suchen wir?
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnungen und Wohn-Grundstücke.
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Wer kann uns einen Tipp geben?
Jede Person, der eine Immobilie bekannt ist, die verkauft werden soll. Das können auch Objekte im Bekannten- oder Familienkreis sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie der Person, der Sie uns als Verkaufsmakler empfehlen, offenlegen müssen, dass Sie für die Empfehlung im Erfolgsfalle eine Tipp-Provision erhalten.Für eigene Objekte der tippgebenden Person oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten kann leider keine Tipp-Provision gewährt werden.
Wichtig: Die Tippgeberprovision muss explizit vor Unterschrift des Makler-Allein-Auftrages bestätigt werden, nachträglich ist dies nicht möglich. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden
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Wann gibt es eine Provision für den Tipp?
Wir bezahlen Ihnen eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision, wenn uns das von Ihnen gemeldete Objekt bislang noch nicht bekannt war, wir die Immobilie erfolgreich zum Verkauf vermitteln konnten und unsere Gesamt-Nettoprovision von den Kaufvertragsparteien bezahlt wurde.
Auch wenn sich eine verkaufsbereite Person auf Ihre Empfehlung hin an uns wendet und wir deren Verkaufsobjekt erfolgreich vermitteln, erhalten Sie eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision. -
Wie läuft das Prozedere ab?
Sobald wir Ihren Tipp erhalten haben, prüfen wir, ob wir das Objekt bereits kennen. Wenn uns das Objekt bislang unbekannt war, bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihnen im Fall der erfolgreichen Verkaufsvermittlung eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision bezahlen.
Sodann treten wir mit dem Eigentümer in Kontakt und bemühen uns um einen Verkaufsauftrag. Wenn wir den Aufrag erhalten haben, können wir den Vertrieb beginnen.Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags bezahlen die Kaufvertragsparteien unsere Gesamtnettoprovision. Danach überweisen wir Ihnen die Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision.
Beispiel 1:
Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 300.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 12.000,- EUR. Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 12.000,- EUR, also 1.500,- EUR.
Sie müssen diesen Betrag versteuern, da er den jährlichen einmaligen Freibetrag von 256,- EUR erreicht und übersteigt.
Beispiel 2:
Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 750.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 30.000,- EUR. Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 30.000,- EUR, also 3.750,- EUR.